Die meisten Menschen leben in einer Etagenwohnung. Sie kann sich in einem Mehrfamilienhaus oder in einem Hochhaus befinden, und als Eigentum oder auch zur Miete bewohnt werden. Eine Etagenwohnung beginnt ab einer Wohnraumzahl von zwei Zimmern. Eine Obergrenze gibt es nicht, auch nicht in Bezug auf die Quadratmeterzahl. Üblich sind aber Wohnungen zwischen 50 und 100 qm.
Zur Miete oder als Eigentum.
Etagenwohnungen können vom Eigentümer alleine verkauft werden. Das bedeutet, dass der Käufer Eigentümer der Wohnung wird, aber auch Rechte und Pflichten am Haus hat. Hier drohen Konflikte, wenn eine Eigentümergemeinschaft Entscheidungen zur Instandsetzung fällen muss. Durchgeführt werden meist Reparaturen, wenn es die Mehrheit beschließt. Im Umkehrschluss werden die anfallenden Unterhaltungskosten des Hauses, die nicht direkt die Wohnung betreffen, auf alle Eigentümer umgelegt. Der Eigentümer einer Etagenwohnung kann sie vermieten oder selbst bewohnen. Unter Umständen haben die anderen Wohnungseigentümer aber ein Mitspracherecht, da der Mieter z. B. das Treppenhaus mit nutzt und es hier zu Interessenskonflikten kommen kann. Das kann z. B. bei Genehmigungen zur Tierhaltung der Fall sein.
Vom Zweifamilienhaus bis zum Hochhaus. Ein Zweifamilienhaus kann aus zwei Etagenwohnungen bestehen. Hat das Haus mehr Etagen und ist der Fußboden der obersten Wohnung tiefer als 22 Meter, ist von einem Mehrfamilienhaus die Rede. Was darüber liegt, wird als Hochhaus bezeichnet. Der Vorteil sehr großer Häuser kann auch zugleich der Nachteil sein. Viele Mieter einer Etagenwohnung wünschen sich die Anonymität, die typisch für solche Häuser sein kann, andere schätzen, dass im Notfall ein Nachbar erreichbar ist und das Haus nie leer ist.